Autor: Dipl.-Ing. Lutz Ragnar Müller - 30.11.2013 - alle Rechte vorbehalten
Beim Bau eines Hauses werden oft Bodenplatten oder Keller nicht angemessen gebaut.
Aber auch bei falscher Installation der Elektrik, der Wasserrohre oder der Fußbodenheizung sowie beim
mangelhaften Einbau von Fenstern oder falscher Dämmung des Daches liegen Baumängel vor.
Ein Bauherr sollte diese immer zeitnah von einem baubegleitenden Sachverständigen in einem Baumangel
Gutachten dokumentieren lassen, um auch nach der fünfjährigen Gewährleistungspflicht des Bauträgers
nachweisen zu können, dass die Baumängel und deren Folgen durch dessen Arbeit entstanden sind.
Ein weiteres Detail, das später oft zu Ärger führt, ist der falsche Einbau bodengleicher Duschen, bei deren Bau
bestimmte Folien genutzt werden müssen. Der beauftragte Bau-Sachverständige kontrolliert auch dies bzw.
dokumentiert dies im Baumangel Gutachten, um dem Bauherrn zu seinem Recht zu verhelfen!