Autor: Dipl.-Ing. Lutz Ragnar Müller - 30.11.2013 - alle Rechte vorbehalten
Ein Baumangel liegt immer dann vor, wenn eine vereinbarte Leistung anders ausfällt
als im Vertrag vereinbart, so zum Beispiel, wenn in einem Bad zwei Waschbecken angebracht werden sollten,
aber nur ein Waschbecken verbaut wurde. Zum anderen besteht ein Baumangel darin, wenn eine Arbeit nicht nach
den anerkannten Regeln der Technik erledigt wurde und dadurch im Ergebnis für eine gewöhnliche Verwendung
nicht geeignet ist. Oft genug werden beim Bau eines Hauses Bodenplatten oder Keller nicht angemessen gebaut.
Aber auch bei falscher Installation der Elektrik, der Wasserrohre oder der Fußbodenheizung sowie beim
mangelhaften Einbau von Fenstern oder falscher Dämmung des Daches handelt es sich um Baumängel.
Ein Bauherr sollte diese immer zeitnah von einem baubegleitenden Sachverständigen dokumentieren lassen,
um auch nach der fünfjährigen Gewährleistungspflicht des Bauträgers nachweisen zu können, dass die
Baumängel und deren Folgen durch dessen Arbeit entstanden sind.