Autor: Dipl.-Ing. Lutz Ragnar Müller - 30.11.2013 - alle Rechte vorbehalten
Bei der
Altbausanierung handelt es sich um die Sanierung
von Bauwerken, die ein gewisses Alter erreicht haben. Dies muss nicht zwangsweise ein Gebäude sein, dass
bereits Jahrhunderte steht. Vielmehr werden unter Altbauten Gebäude schon ab einem Gebäudealter von
mehr als fünfzehn bis zwanzig Jahren verstanden.
Das große Problem bei der Altbausanierung ist, dass unter Umständen Unterschiede zwischen der ehemaligen Planung
und dem vorhandenen Bauwerk bestehen. Weiter kommt die Unkenntnis der eingesetzten Baustoffe besonders bei historischen
oder mehr als hundert Jahre alten Gebäuden hinzu.
Es ist schwierig, einen alten Mann zu einem Jüngling umzugestalten. Genauso schwer ist es, aus einem Altbau ein neues
Gebäude zu machen: es kneift an allen Ecken und Enden. Der Verbund von alten mit neuen und modernen Baustoffen
funktioniert nur in wenigen Fällen und die bauphysikalischen Eigenschaften bei der Bestandsanbindung werden durch
die neuen Baustoffe zum Teil erheblich und meist negativ verändert.
Deshalb sollten Altbauten nur mit großem
Sachverstand und mit viel Fingerspitzengefühl umgebaut bzw. saniert werden.
Außerdem ist es schwierig, die genaue Baustoffmischung zu kennen. Die Planung und die Umsetzung muss aus diesem Grund
mit viel Bedacht und Sorgfalt durchgeführt und immer wieder der vorgefundenen Realität angepasst werden. Nicht
alle Wünsche der Bauherrschaft sind dabei zu verwirklichen, ohne dass das Gebäude insgesamt Schaden nimmt.
Deshalb bedeuten Altbausanierungen sowohl für die Planer und Bauleiter sowie die Firmen einen großen Aufwand
und auch die Bauherrschaft ist gezwungen, ihre Wünsche am Machbaren auszurichten und das Ganze so zu einem Erfolg
werden zu lassen.
Bei Gebäuden in einem Alter von zwanzig bis dreißig Jahren sind die Probleme meist gering und lassen sich auch
verhältnismäßig einfach lösen. Je älter das Gebäude aber wird und je mehr alte und heute
nicht mehr erhältliche oder verbaute Baustoffe eingesetzt wurden, desto schwieriger wird das Ganze.
Besonders energetische Anforderungen oder neue Normen stellen für viele Baubeteiligte ein kaum zu überwindendes
Hindernis dar. Dabei ist gerade die Normgläubigkeit ein Grundübel, das einer ordnungsgemäßen Sanierung
meist im Wege steht. Deshalb sollten bei Altbausanierungen alle Verträge so abgefasst werden, dass alle Normen
ausgeschlossen werden.
Das bedeutet aber keineswegs, dass deswegen falsch gebaut wird. Ganz im Gegenteil: es kann dazu führen, dass das
Gebäude keinen Schaden durch die Anwendung von Normen nimmt. Bieten Normen im Einzelfall eine vernünftige
Lösung an, dann können sie auch von den Fachfirmen oder Planern eingehalten werden. Aber das generelle Muss
unterbleibt dabei und steht guten Lösungen nicht im Wege.
Deshalb sollten keine Verträge und Ausschreibungen mit Fachfirmen erfolgen, die die VOB/B als Grundlage haben.
Denn mit dieser Grundlage ist automatisch auch der Teil C mit der Zusammenstellung der aktuellen Normen
Vertragsbestandteil, was bei Altbausanierungen vermeiden werden sollte.
Besonders bei Dämmungen historischer Gebäude - mit oder ohne Fachwerk - sollte umsichtig geplant und
ausgeführt werden. Nicht nur, dass Dämmungen in vielen Fällen keine Probleme lösen. Sie rufen meist
neue Probleme hervor.
Es kommt hinzu, dass sie insbesondere bei massivem Ziegelmauerwerk auch absolut entbehrlich sind. Der Bauherrschaft wird
durch falsches Rechnen eingeredet, dass auch diese Gebäude eine Dämmung benötigen. Dies ist in nahezu allen
Fällen fehlerhaft und führt zu massiven bauphysikalischen Problemen, deren Beseitigung teilweise die Bausubstanz
erheblich schädigt oder schädigen kann.
Aus all dem ist unschwer zu erkennen, dass ein Besuch im Baumarkt keineswegs für eine Altbausanierung ausreichend ist.
Hier bedarf es viel Detailwissen und die hinzugezogenen Fachleute kosten einfach Geld. Aber dieses Geld ist besser bei
diesen Fachleuten angelegt, als dass die Bauherrschaft aus den gemachten Fehlern zu lernen versucht und der angerichtete
Schaden mit viel Aufwand wieder behoben werden muss. Dieses Geld ist unsinnig und ziellos investiert und verhilft der
Bauherrschaft nicht zu dem gewünschten Glücksgefühl, einen Altbau bauwerksverträglich und
wunschgemäß saniert zu haben.