Altbausanierung Gutachter

Altbausanierung Gutachter, Sachverständiger, Gutachten
 
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Altbausanierung
 
Text zum Thema Altbausanierung
Altbausanierung Gutachter
Autor: Dipl.-Ing. Lutz Ragnar Müller - 30.11.2013 - alle Rechte vorbehalten
Bei der Altbausanierung handelt es sich um die Sanierung von Bauwerken, die ein gewisses Alter erreicht haben. Dies muss nicht zwangsweise ein Gebäude sein, dass bereits Jahrhunderte steht. Vielmehr werden unter Altbauten Gebäude schon ab einem Gebäudealter von mehr als fünfzehn bis zwanzig Jahren verstanden.
Das große Problem bei der Altbausanierung ist, dass unter Umständen Unterschiede zwischen der ehemaligen Planung und dem vorhandenen Bauwerk bestehen. Weiter kommt die Unkenntnis der eingesetzten Baustoffe besonders bei historischen oder mehr als hundert Jahre alten Gebäuden hinzu.
Es ist schwierig, einen alten Mann zu einem Jüngling umzugestalten. Genauso schwer ist es, aus einem Altbau ein neues Gebäude zu machen: es kneift an allen Ecken und Enden. Der Verbund von alten mit neuen und modernen Baustoffen funktioniert nur in wenigen Fällen und die bauphysikalischen Eigenschaften bei der Bestandsanbindung werden durch die neuen Baustoffe zum Teil erheblich und meist negativ verändert. Deshalb sollten Altbauten nur mit großem Sachverstand und mit viel Fingerspitzengefühl umgebaut bzw. saniert werden.
Außerdem ist es schwierig, die genaue Baustoffmischung zu kennen. Die Planung und die Umsetzung muss aus diesem Grund mit viel Bedacht und Sorgfalt durchgeführt und immer wieder der vorgefundenen Realität angepasst werden. Nicht alle Wünsche der Bauherrschaft sind dabei zu verwirklichen, ohne dass das Gebäude insgesamt Schaden nimmt. Deshalb bedeuten Altbausanierungen sowohl für die Planer und Bauleiter sowie die Firmen einen großen Aufwand und auch die Bauherrschaft ist gezwungen, ihre Wünsche am Machbaren auszurichten und das Ganze so zu einem Erfolg werden zu lassen.
Bei Gebäuden in einem Alter von zwanzig bis dreißig Jahren sind die Probleme meist gering und lassen sich auch verhältnismäßig einfach lösen. Je älter das Gebäude aber wird und je mehr alte und heute nicht mehr erhältliche oder verbaute Baustoffe eingesetzt wurden, desto schwieriger wird das Ganze.
Besonders energetische Anforderungen oder neue Normen stellen für viele Baubeteiligte ein kaum zu überwindendes Hindernis dar. Dabei ist gerade die Normgläubigkeit ein Grundübel, das einer ordnungsgemäßen Sanierung meist im Wege steht. Deshalb sollten bei Altbausanierungen alle Verträge so abgefasst werden, dass alle Normen ausgeschlossen werden.
Das bedeutet aber keineswegs, dass deswegen falsch gebaut wird. Ganz im Gegenteil: es kann dazu führen, dass das Gebäude keinen Schaden durch die Anwendung von Normen nimmt. Bieten Normen im Einzelfall eine vernünftige Lösung an, dann können sie auch von den Fachfirmen oder Planern eingehalten werden. Aber das generelle Muss unterbleibt dabei und steht guten Lösungen nicht im Wege.
Deshalb sollten keine Verträge und Ausschreibungen mit Fachfirmen erfolgen, die die VOB/B als Grundlage haben. Denn mit dieser Grundlage ist automatisch auch der Teil C mit der Zusammenstellung der aktuellen Normen Vertragsbestandteil, was bei Altbausanierungen vermeiden werden sollte.
Besonders bei Dämmungen historischer Gebäude - mit oder ohne Fachwerk - sollte umsichtig geplant und ausgeführt werden. Nicht nur, dass Dämmungen in vielen Fällen keine Probleme lösen. Sie rufen meist neue Probleme hervor.
Es kommt hinzu, dass sie insbesondere bei massivem Ziegelmauerwerk auch absolut entbehrlich sind. Der Bauherrschaft wird durch falsches Rechnen eingeredet, dass auch diese Gebäude eine Dämmung benötigen. Dies ist in nahezu allen Fällen fehlerhaft und führt zu massiven bauphysikalischen Problemen, deren Beseitigung teilweise die Bausubstanz erheblich schädigt oder schädigen kann.
Aus all dem ist unschwer zu erkennen, dass ein Besuch im Baumarkt keineswegs für eine Altbausanierung ausreichend ist. Hier bedarf es viel Detailwissen und die hinzugezogenen Fachleute kosten einfach Geld. Aber dieses Geld ist besser bei diesen Fachleuten angelegt, als dass die Bauherrschaft aus den gemachten Fehlern zu lernen versucht und der angerichtete Schaden mit viel Aufwand wieder behoben werden muss. Dieses Geld ist unsinnig und ziellos investiert und verhilft der Bauherrschaft nicht zu dem gewünschten Glücksgefühl, einen Altbau bauwerksverträglich und wunschgemäß saniert zu haben.
 


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