Autor: Dipl.-Ök. Stefan Netzer - 04.10.2018 - alle Rechte vorbehalten
Ein Schaden am Kraftfahrzeug nach einem Unfall ist zunächst immer ärgerlich. Glücklich kann man sich immerhin dann schätzen, wenn der Fall sofort
geklärt ist und man selbst keine Schuld trägt: So kann umgehend auf Kosten der gegnerischen Versicherung ein Kfz-Sachverständiger beauftragt werden.
Über die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen ist die Beauftragung zur Erstellung eines Gutachtens der Garant dafür, dass man als Geschädigter alle zustehenden Rechte nutzen kann.
Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag dient ein Gutachten auch als Beweismittel vor Gericht. Nur ein qualifizierter Kfz-Gutachter kann abschätzen, welche Beschädigungen beim
Unfall wirklich entstanden sind. Ein Problem sind die Schäden, die auf den ersten Blick wie eine Bagatelle aussehen. Weil sich moderne Kunststoffstoßfänger nach einem Aufprall
wieder teilweise gänzlich zurückverformen, sind oft nur Kratzer von außen zu sehen. Nur ein Fachmann kann prüfen, ob auch Karosserieteile beschädigt wurden. So kann eine
Reparatur schnell mehr als 1000 Euro kosten.
Aus dem gesamten Bundesgebiet werden nur Kfz-Sachverständige mit besonderen fachlichen Qualifikationen
durch die
Gutachterauskunft kostenfrei zur Auskunft gebracht. Damit stehen auch Kfz-Sachverständige für die Bewertung von Schäden an Oldtimern,
Wohnmobilen, Landmaschinen, Motorrädern, Lastkraftwagen, etc. und besonderen Schäden (z.B. durch Elementareinwirkungen) zur Verfügung.
Auch Sachverständige für die Spezial-Bereiche Lackierungen und Karosserien sind abfragbar. Durch diese gezielte Selektion hat man die Sicherheit,
dass im erstellten Gutachten auch alle versteckten Schäden tatsächlich aufgenommen und somit geltend gemacht werden können. Hierbei wird dann auch die
Wertminderung des Fahrzeuges durch den Kfz-Sachverständigen berücksichtigt.