Autor: Dipl.-Ing. Lutz Ragnar Müller - 30.11.2013 - alle Rechte vorbehalten
Immer dann, wenn Umbaumaßnahmen im Haus anfallen, bei denen mit der Freisetzung von Asbest gerechnet werden muss,
sollte dringend ein Baugutachter vorab hinzugezogen werden. Dies ist insbesondere bei Arbeiten an Häusern der 60er, 70er und 80er Jahre der Fall.
In diesen Jahrzehnten wurden häufig Materialien mit Asbestanteilen in Dächern und Fassaden verbaut; aber auch in Fußböden, Fußbodenkleber und
Elektrospeicherheizungen sind oft genug Reste von krebserzeugendem Asbest zu finden.
Als Baustoff ist Asbest erst seit 1993 in Deutschland verboten, EU-weit seit 2005.
Ein hinzugezogener Baugutachter erkennt Gebäudeteile, die mit Asbest verseucht sind, und kann so dafür Sorge tragen, dass sachgemäß saniert wird.
So kann in höchstem Maß sichergestellt werden, dass durch die anfallenden Umbauarbeiten niemand durch das Einatmen der Raumluft mit verseuchten Asbestfasern geschädigt wird.
Der Baugutachter berät fortführend bei allen Sanierungsmaßnahmen, denn Asbestsanierungen gehören immer in die Hände von Spezialfirmen.
Nur Firmen, die einen Sachkundenachweis nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) nachweisen können, sollten beauftragt werden.
So sorgt das Rundum-Sorglos-Paket mit einschlägiger Beratung eines kompetenten Baugutachters dafür, dass Sie auch in Zukunft in Sachen "Asbestsanierung" ruhig schlafen können!