Ersttermin vor Ort für eine Beratung und Datenaufnahme
Der Ersttermin umfasst eine Besichtigung des Schadens und damit zusammenhängender Bauteile, mit nicht
zerstörenden Untersuchungen und mit gewöhnlichen Messwerkzeugen des Gutachters.
Bei diesem Termin wird auch festgelegt, ob evtl. ein weiterer Termin z.B. für die Öffnung von
Bauteilen, endoskopische Untersuchungen oder ein Termin bei anderer Wetterlage, z.B. für eine Untersuchung
mittels Thermografiekamera, notwendig ist. Ebenso werden Sie von mir, sofern schon möglich, über die
Ursachen des Bauschadens informiert und zu Möglichkeiten der Sanierung beraten. Zudem haben Sie Gelegenheit
festzulegen, welchen Umfang ein mögliches Gutachten haben muss (z.B. für eine Verwendung bei Gericht
oder nur für den privaten Gebrauch). Soweit eine schriftliche Stellungnahme gewünscht ist, ist diese
zusätzlich zu beauftragen.
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Das schriftliche Gutachten
Sofern ein schriftliches Gutachten von Ihnen beauftragt wurde, wird aus den beim Ortstermin ermittelten Daten und mit den erstellten Fotos ein Gutachten über die Ursachen des Bauschadens bzw. des Schimmelpilzbefalls erstellt. Das Gutachten umfasst nachfolgende Angaben zu Ortstermin: Datum, Witterungslage zu diesem Zeitpunkt, sofern nötig auch der Stunden zuvor, Schadensaufnahme, persönliche Feststellungen des Gutachters, fotografische Dokumentation des Schadens, gutachterliche Stellungnahme über die Ursachen des Bauschadens bzw. des Schimmelpilzbefalls und auf Wunsch auch Vorschläge des Gutachters, wie der Schaden zu beheben ist.
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