Medizinische Gutachten werden immer häufiger in Auftrag gegeben - Private kämpfen um Ihr Recht
Autor: Dipl.-Ök. Stefan Netzer - 04.10.2018 - alle Rechte vorbehalten
Seit einigen Jahren ist deutlich eine steigende Tendenz der Nachfrage bezüglich der Erstellung von Fachgutachten der unterschiedlichsten medizinischen Bereiche
zu verzeichnen. Für den medizinischen Sachverständigen ergibt sich aus seiner beruflichen Qualifikation die Möglichkeit, ärztliche Fachgutachten anzubieten.
Gerade im Zuge der Gesundheitsreformen und den damit verbundenen enormen Einsparungen in der medizinischen Versorgung von Patienten wird derzeit im ärztlichen Bereich der Bedarf von
Sachverständigen der einzelnen berufsspezifischen Qualifikationen (Allgemeinmedizin, Humanmedizin, Arbeitsmedizin, Chirurgie, Orthopädie, Urologie, Psychiatrie, Augenheilkunde,
Hals- Nasen- Ohrenheilkunde, etc.) von der Gutachterauskunft auf über 4.000 geschätzt.
Ein medizinisches Gutachten wird in Auftrag gegeben, um Dritten gegenüber Tatsachen und / oder Sachverhalte nachzuweisen. Privatgutachten als Parteigutachten im Gerichtsverfahren eingebracht,
gewinnen dabei immer mehr an Bedeutung, weil nach gefestigter Rechtsprechung solche Gutachten besonders gewürdigt werden müssen.
Der medizinische Sachverständige zeichnet sich durch besondere Fachkompetenz, Objektivität, Neutralität und Vertrauenswürdigkeit bei der Erstellung von medizinischen Gutachten aus, die er nach
besten Wissen und Gewissen erstellt. Er genießt nicht nur bei Gericht und Landschaftsverbänden ein hohes Ansehen, sondern findet als medizinischer Fachmann in seinem Bereich auch bei
Leistungsträgern und Versicherern breite Akzeptanz.
Besonders durch die immer häufigere Beauftragung von Privatpersonen ist der medizinische Sachverständige aus dem gesellschaftlichen Leben als kompetenter, neutraler Fachmann nicht mehr fortzudenken.