Autor: Dipl.-Ing. Lutz Ragnar Müller - 30.11.2013 - alle Rechte vorbehalten
Um die Baufortschritte am Haus regelmäßig zu überwachen,
sollte der Bauherr sinnvollerweise eine Baubegleitung in Anspruch nehmen.
Es sollte ein externer Bausachverständiger hinzugezogen werden, der schon im frühen Stadium des
Bauvorhabens fachkundig berät, um fundierte und eindeutige Verträge mit dem Bauträger zu schließen.
Der zweite Teil der Baubegleitung sind die Qualitätskontrollen des Bausachverständigen vor Ort.
So kann sichergestellt werden, dass geltende Normen und Gesetze in der Baumaßnahme eingehalten werden.
Die Besuche der Baustelle werden durch den beauftragten unabhängigen Bauexperten per Text und Bild
dokumentiert. Mängel werden dann direkt dem Bauträger angezeigt, um deren Behebungen zeitnah
durchzusetzen und zu kontrollieren. Der dritte Teil der Baubetreuung ist das Mitwirken des
Sachverständigen bei der Bauabnahme. Das Kernelement dieser Abnahme ist die gemeinsame
Objektbegehung aller am Bau Beteiligten. Es wird ein schriftliches Protokoll mit allen
zu behebenden Mängeln und Fristen für deren Beseitigung erstellt. Je nach Ergebnis folgen dann erneute
Kontrollen durch den Baubegleiter.